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Wozu braucht man überhaupt einen Kraftfahrzeug-Sachverständigen?
Sie sind unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt und Ihr Fahrzeug ist dabei beschädigt worden.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt oder geschickt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Bei sogenannten Bagatellschäden wobei die Schadenhöhe nicht höher als bis 500 - 750 EUR liegt, dürfte als Schadensnachweis der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt genügen.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Wenn Sie Ihr repariertes Fahrzeug später einmal verkaufen, müssen Sie einen Unfallschaden dem neuen Besitzer mitteilen. Hierbei hilft ein Gutachten, den Umfang des Unfallschadens nachzuweisen.
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